Philipp Nordmann - Gütersloh

Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserleitungen nach Schließung von Schule, Kindergarten etc.

(Auszug aus Quelle: FH Münster, April 2020)

Durch Schließung oder starke Nutzungs-Einschränkung vieler Einrichtungen (Kita, Schulen, Universitäten, Hotels, Wohnheime, Ferienwohnungen, Seniorenresidenzen, gewerblich und öffentlich genutzter Gebäude etc. kann Stagnation in Folge zu geringer oder fehlender Entnahme eine gesundheitlich hoch bedenkliche Vermehrung von Mikroorganismen bewirken, insbesondere von Legionellen.

Die aus dieser Situation resultierenden erheblichen Gesundheitsgefährdungen werden im Schatten der SARS-CoV-2-Epidemie von den meisten für Gebäude Verantwortlichen völlig übersehen, da der Erhalt einer hygienisch sicheren Trinkwasserqualität üblicherweise nicht auf der Agenda der COVID-19-Maßnahmen steht. Gefahrenpotenziale werden darüber hinaus oft reduziert auf warmes Trinkwasser, wodurch das Gesamtrisiko eines Aufwuchses von Legionellen in Gebäudeinstallationen deutlich erhöht wird. Kaltes Trinkwasser muss in den Regelungsbereich zwingend einbezogen werden!

Bei der schweren Verlaufsform einer Legionelleninfektion, derLegionärskrankheit, handelt es sich um eine aggressive, oft tödlich verlaufende Lungenentzündung, beim leichter verlaufenden Pontiac-Fieber um einen hochfiebrigen Infekt mit ähnlicher Symptomatik wie bei einer Influenza oder auch SARS-CoV-2-Infektion. Beide Legionellosen werden durch Einatmen erregerhaltiger Trinkwasser-Aerosole hervorgerufen. Es ist davon auszugehen, dass jede Infektion mit Legionellen den Verlauf einer parallelen oder später stattfindenden Infektion mit SARS-CoV-2 erheblich verschlechtern wird, da es zu erheblichen Schädigungen der Lunge und zu einer gefährlichen Schwächung des Gesamtorganismus kommt. Infektionsgefährdet sind insbesondere Ältere, immunschwache oder immunsupprimierte Personen, also die gleichen Risikogruppen wie bei SARS-CoV-2 .

Es besteht die ernst zu nehmende Gefahr folgenschwerer epidemischer Ausbrüche der Legionärskrankheit nach oder während der „Lockdown“-Regelungen, wenn keine sorgfältigen Präventiv-Maßnahmen in o.g. Gebäuden bzw. Trinkwasserleitungssystemen ergriffen werden. Diese Gefahr wird auch international von medizinischen Fachgesellschaften als hoch angesehen.

Wiederinbetriebnahme

Die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation sollte unmittelbar vor dem erneuten Dauerbetrieb erfolgen. Dabei wird die Trinkwasserinstallation nach den Vorgaben des Arbeitsblattes DVGW W 557 oder dem ZVSHK Merkblatt "Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen" gespült. Dafür werden innerhalb eines Geschosses die Entnahmestellen, mit der vom Steigstrang entferntesten Entnahmestelle beginnend, voll geöffnet. Nach der Spüldauer von 5 Minuten an der zuletzt geöffneten Spülstelle werden die Entnahmestellen nacheinander geschlossen. Die Spülung erfolgt beginnend von der Hauptabsperrarmatur in der Spülreihenfolge abschnittsweise zur entferntesten Entnahmestelle.

Wurde die Trinkwasser-Erwärmung außer Betrieb genommen, ist das gesamte Warmwasser- und Zirkulationssystem auf Temperatur zu bringen und im Anschluss ebenfalls zu spülen. In Gebäuden mit Risikogruppen (Kliniken, Seniorenheime usw.) ist ggf. die Wasserbeschaffenheit zu untersuchen. Sofern im Anschluss eine Desinfektion der Leitungen notwendig ist, muss an endständigen Entnahmearmaturen der Nachweis der ausreichenden Desinfektionskapazität erfolgen. Nach Wiederinbetriebnahme ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass an allen Entnahmestellen regelmäßig Wasser entnommen wird und keine Stagnation des Wassers entsteht.

nach oben