Philipp Nordmann - Gütersloh

DIN 18040 - individuell angepasste Barrierfreiheit im Badezimmer

Inklusion statt Integration - unter diesem Motto findet man in der DIN 18040 Planungsgrundlagen zu barrierefreiem Bauen in öffentliche Gebäuden, Wohngebäuden / Wohnungen sowie im öffentlichen Verkehr bzw. Raum.

  • Integration ist der Anpassungsprozess eines Individuums an die Gegebenheiten der "Normgesellschaft" (bzw. eines "Normbadezimmers")
  • Inklusion ist die differenzierte barrierefreie Gestaltung für die individuellen Bedürfnisse eines Individuums

Der barrierefreie Waschtisch :

Ein barrierefrei angelegter Waschtisch soll sowohl im Sitzen wie auch im Stehen nutzbar sein.
Es gibt diverse Maße, die hier eingehalten werden sollen, jedoch hat sich speziell im privaten Bereich, wenn meistens nur eine Person die Barrierefreiheit benötigt, eine individuelle Anpassung an die tatsächlichen persönlichen Bedürfnisse des Patienten nach intensiver Beratung vor Ort als beste Lösung herausgestellt.

Beispiel: Damit ein Waschtisch im Sitzen komfortabel zu nutzen ist, soll zwischen Fußboden und Unterkante Waschtisch 67 cm Abstand sein. Is der Patient aber z.B. noch ein Kind, odr besonders groß, oder sitzt er in einer Rollstuhl-Spezialanfertigung, dann sollte dieses Maß individuell angepasst werden.

Um zu verhindern, dass sich eine im Rollstuhl sitzende Person durch im Siphon angesammeltes heißes Wasser oder durch Anstoßen gegen den Siphon verletzt, werden spezielle Unterputzsiphon oder Flachaufputzsiphon empfohlen.

  • Ablagen, Steckdosen und Armatur sollen im unmittelbaren Griffbereich des Nutzers sein.
  • Ein Einhebelmischer, ggfs. mit verlängertem Bedienhebel, mit herausziehbarem Auslauf oder als elektronische Waschtischarmatur, erleichtert die Bedienung, insbesondere bei eingeschränkter Motorik oder bei wenig Kraft.
  • Der Spiegel über dem Waschtisch soll sowohl für sitzende wie für stehende Menschen gut einsehbar sein.
  • Die Waschtisch- bzw. Spiegelbleuchtung - egal ob intern verbaut oder extern - soll blendfrei sein.

Das barrierefreie WC :

Das WC-Becken soll ca. 70 cm tief sein, damit der Nutzer bei seitlicher Anfahrt mit dem Rollstuhl beide Sitzflächen direkt nebeneinander hat, um dann möglichst problemlos wechseln zu können.
Seitlich des WCs ist dafür ein Platzbedarf von ca. 90 cm bereitzustellen.
Im privaten Bereich vor dem WC soll die notwendige Bewegungsfläche ca. 120 x 120 cm sein. Dies ist insbesondere im Altbau nicht immer möglich. Hilfreich ist hier eine bodengleiche Dusche, wodurch deren Fläche als Bewegungsfläche vor dem WC zugerechnet werden kann.

  • Rechts und links vom WC sind WC-Stützklappgriffe erforderlich, deren Oberkanten ca. 28 cm oberhalb der WC-Sitzfläche sein sollen. Aber auch dies ist den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen (s.o.).
  • Im Abstand von ca. 55 cm hinter der der WC-Vorderkante ist eine Rückenstütze vorzusehen.
    WC-Papierrollenhalter und Spülauslösung sollen mit einer Hand bzw. mit dem Arm bedienbar und ohne Veränderung er Körperposition erreichbar sein. Hier mpfiehlt sich z.B. eine berührungslose Spülvorrichtung.
  • Bewährt hat ich außerdem ein selbstschließender und mit einer Hand bedienbarer Abfallbehälter neben dem WC.

Die barrierefreie Dusche :

Die barrierfreie Duschanlage soll möglichst bodengleich sein. (Die solche Duschanlagen fördernden Krankenkassen verlangen eine Einstiegshöhe von maximal 10 cm, was zwar nicht der Norm entsprcht, aber sich als praxisnah herausgestellt hat, da tatsächliche Ebenerdigkeit häufig technisch und/oder statisch gar nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist.)

Eine Absenkung der Duschebene um ca. 2 cm gegenüber dem restlichen Bodenniveau des Bades wäre eigentlich ideal, ist aber nur selten machbar. Hier ein Beispiel für solch eine ideale Lösung, vom Fliesenleger perfekt mit abgerundeten Edelstahl-Schienen umgesetzt :

  • In barrierefreien Wohnungen bzw. Bädern soll eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm in der Dusche vorhanden sein.
  • Als perfekte Lösung haben sich mobile herabklappbare Duschsitze herausgestellt, die in einen sehr stabilen Handlauf (Duschreling) eingehängt werden und so das eigenständige Duschen deutlich erleichtern. Zur bestmögliche Reinigung und Pflege können diese Sitze mit einem Griff abgenommen werden.
    Achtung: Es sollte vor Montage des Handlaufs klar sein, ob ein solcher Klappsitz benötigt wird, da der Handlauf dann für den Sitz auf passender Höhe montiert werden muß, denn der Nutzer des Sitzes soll unbedingt noch Fußbodenkontakt mit seinen Füßen haben!
    Bei umlaufender Handreling durch die gesamte Duschanlage kann der Klappsitz an verschiedenen Positionen des Handlaufs eingehängt werde, was individuell sehr praktisch sein kann.
  • Die Armatur sollte eine Thermostatarmatur sein, deren Oberfläche verbrühungssicher ist. Dann kann die Armatur auch als zusätzlicher Haltegriff bzw. Stütze genutzt werden.
  • Duschtrennwände aus Echtglas oder Kuntstoff (auch faltbare Lösungen) kommen für eine barrierefreie Duschanlage in der Regel nicht infragen. Empfohlen wird immer ein großzügiger und mit einer Hand leicht zu verschiebender Duschvorhang. Dieser hat spezielle Aufhängungen, die ein leichtes Abnehmen und Aufhängen zur Reinigung ermöglichen. Außerdem muß die Duschvorhangstange stabil sein, falls der Nutzer sich z.B. wegen Schwindel am Vorhang festhält.
  • Generell sollte ein Griff-System gewählt werden, dass
    • die entsprechende Zulassung für diese spezielle Nutzung hat
    • sich am Markt über viele Jahre bewährt hat
    • bei sich ändernden Voraussetzungen durch Hinzukauf von weiteren Accessoires etc. nachgerüstet werden kann
    • bei dem die Duschstange, die beim Duschen häufig als Griff genutzt wird, fest mit der Handreling verbunden und dadurch deutlich stabiler ist

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