Philipp Nordmann - Gütersloh

Nicht jeder Energieausweis ist das Papier wert, auf dem er gedruckt ist !

Der Energieausweis soll den energetischen Zustand des Gebäudes aufzeigen und vor allem energiesparende Sanierungsmaßnahmen unterstützen, etwa eine Erneuerung der Heizungsanlage. Bei Verkauf und Neuvermietung des Gebäudes muss das Dokument Interessenten vorgelegt werden, ansonsten drohen Bußgelder.
Das gilt allerdings auch bei unvollständigen oder ungültigen Ausweisen, warnen Verbraucherschützer: Im Internet werden Energieausweise zu Schnäppchenpreisen angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung entsprechen.
Ein wesentliches Kriterium für einen korrekt ausgefüllten Gebäude-Energieausweis ist die individuelle Empfehlung von Möglichkeiten zu Energieeinsparungen, unabhängig davon, ob der Ausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder auf dem rechnerisch anhand der Gebäudedaten ermittelten Energiebedarf basiert. Fehlen diese Hinweise auf Einsparmöglichkeiten ohne Begründung, ist der Energieausweis ungültig!

Wer ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus selbst bewohnt und weder Verkauf noch Vermietung plant, braucht auch zukünftig keinen Energieausweis. Dennoch kann es lohnend sein, sich über das individuelle Einsparpotenzial zu informieren, um geeignete Modernisierungsmaßnahmen zu erkennen.
Allein der Austausch eines veralteten Heizkessel gegen einen hocheffizientes Brennwertgerätes bringt eine Reduzierung im Energieverbrauch von bis zu 30 Prozent, in der Kombination mit einer Solarthermie-Anlage bis zu 45 Prozent.

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