Philipp Nordmann - Gütersloh

Heizölpreis zum Bestellzeitpunkt ist rechtlich verbindlich für Heizöllieferanten und Kunden

Für den Verbraucher bedeuten steigende oder fallende Rohölpreise, dass auch der Heizölpreis starken Schwankungen unterliegt. Wer heute anfragt und morgen bestellt, muss dann bereits mit einem anderen Preis, dem Tagespreis rechnen. Zwar schwankt der Preis oft nur um wenige Cent, bei Bestellmengen von mehreren Tausend Litern führen aber schon geringe Preisunterschiede zu erheblich anderen Beträgen.
Unter Besitzern einer Ölheizung sorgen die Preisschwankungen für Glücksgefühle oder Unmut: Wer beispielsweise vor Wochen seine Bestellung aufgegeben hat, zahlt bei der Lieferung den damals vereinbarten Preis, egal ob der Preuis seit dem gestiegen oder gefallen ist. Der einmal geschlossene Kaufvertrag kann nicht rückgängig gemacht werden, schließlich ordern die Händler noch am Tag der Bestellung das Heizöl bei einem Mineralölgroßhandel und müssen den Brennstoff ebenso zu dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis einkaufen.
Die Preisverbindlichkeit beruht auf einer gesetzlichen Grundlage: Laut dem Urteil des Landgerichts Duisburg (6 O 408/06) sind Heizöl-Bestellungen vom 14-tägigen Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausgeschlossen und einmal vereinbarte Lieferverträge verbindlich. Ein nachträglicher Rücktritt vom Kauf ist somit nicht möglich. Diese Regelung kommt den Verbrauchern bei steigenden Preisen aber auch zugute: Egal ob der Preis für Heizöl fällt oder steigt, es gilt der Preis zum Bestellzeitpunkt.
Heizölkäufer sollten aus diesem Grund die Preisentwicklung im Auge behalten und sich die aktuell günstigen Preise zumindest mit dem Tanken von Teilmengen sichern. Wenn die Preise weiter fallen, kann man erneut
nachtanken.

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