Philipp Nordmann - Gütersloh

Heizungstechnik in Gütersloh : Heizungswasseraufbereitung des Heizungswassers nach Vorschrift

Keine normgerechte Anlage - keine Garantie: Viele Heizkessel- und Gerätehersteller fordern in ihren Garantiebestimmungen eine Wasserqualität nach VDI 2035, die regelt, dass bestimmte Heizungsanlage nur noch mit enthärtetem Wasser befüllt werden dürfen.
So steht der Fachmann in der Pflicht, bei der Anlagenbefüllung konsequent nach den Vorgaben der VDI zu handeln und den Nachweis über den Einsatz einer normgerechten Wasserenthärtung des Füll- und Ergänzungswassers zu führen - andernfalls droht der Wegfall der Garantieleistungen.
Bei Nichteinhaltung erwarten den Fachhandwerker dann meist hohe Verluste: Neben rein wirtschaftlichen Aspekten wie hohen Reparaturkosten, Austausch- und Montagekosten kann besonders der erlittene Imageschaden nachhaltige Folgen für sein Unternehmen haben.

Um die vorgeschriebene Füllwasserqualität sicher zu stellen, greift das Fachhandwerk zumeist auf mobile Lösungen zurück.

Ohne Enthärtung können die Ablagerungen zu vermehrter Kesselsteinbildung führen, mit der Folge, dass der Wärmetauscher komplett ruiniert ist.
Die Heizungswasserenthärtung arbeitet nach dem Ionenaustauscher-Prinzip, bei dem mit Hilfe eines chemischen Verfahrens die im Trinkwasser mitgeführten Calcium- und Magnesium-Ionen gegen Natrium-Ionen ausgetauscht werden.

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